Kredit trotz Privatinsolvenz – Hilfe aus der Schweiz
Viele Menschen suchen nach einem Schweizer Kredit trotz Privatinsolvenz, da sie in Ihrem Leben zuvor falsche oder schlechte Entscheidungen getroffen haben. Dies hat meist zu hohen Schulden und anschließend zum finanziellen Ruin geführt.
Aber jeder hat, wie man so schön sagt eine zweite Chance verdient, um Fehler aus der Vergangenheit hinter sich lassen zu können und um einen Neustart zu wagen. Mit der Eröffnung einer Insolvenz kann man einen Neuanfang starten. Was aber tun, wenn man dringend einen Kredit braucht? Ein Schweizer Kredit der auch bei Insolvenz vergeben wird könnte eine Option sein.
Finanzieller Neustart für Verbraucher durch einen Kredit trotz Privatinsolvenz
Ein finanzieller Neustart, welcher es einer Person erlaubt, Ihre gesamten Schulden hinter sich zu lassen und noch mal von vorne und somit von Null zu beginnen, nennt sich in Deutschland Privatinsolvenz. Die Privatinsolvenz erlaubt es Verbrauchern, in den vergangenen Jahren angehäuften Schulden auf einmal zu begleichen, indem Sie sich in eine zwischen drei und sechs Jahre lang andauernde Wohlverhaltensperiode begeben.
Ist ein Kredit trotz Privatinsolvenz sinnvoll?
In dieser Zeit dürfen Sie weder neue Schulden, noch sich selbstständig tätig machen. Zudem müssen Sie Ihre gesamten Vermögenswerte offenlegen, um eventuelle Gläubiger zumindest teilweise befriedigen und bezahlen zu können. In dieser Zeitspanne darf das Einkommen dieser Person, die aktuell gültige Pfändungsfreigrenze nicht überschreiten. Alles, was über dieser Grenze ist, wird vom Staat konfisziert und an die Gläubiger der Person verteilt.
Für jemanden in dieser Lage ist es in Deutschland in dieser Periode natürlich unmöglich einen Kredit aufzunehmen, da keine Bank einer Person die sich in einem Privatinsolvenzverfahren befindet einen Kredit bewilligt.
Anders ist es da bei einem sogenannten Schweizer Kredit, der ohne Schufa auskommt. Doch zunächst sollen Sie etwas mehr über die Insolvenz erfahren.
Die Insolvenzverfahren für Unternehmen und Privatpersonen
Insolvenz bedeutet, dass ein Unternehmen seine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann. Gleiches gilt für Privatpersonen, die ihre Schulden in einem absehbaren Zeitraum nicht mehr abbezahlen können.
In der Umgangssprache wird diese Situation auch als Konkurs, Bankrott oder Pleite bezeichnet. Wesentliches Merkmal der Insolvenz ist eine drohende oder akute Zahlungsunfähigkeit des Schuldners oder seine Überschuldung.
Regelinsolvenz und Privatinsolvenz
Im Insolvenzverfahren soll entweder die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners wiederhergestellt werden, oder das betroffene Unternehmen wird geordnet abgewickelt. Kann die Zahlungsfähigkeit der Firma nicht wiederhergestellt werden, wird das Unternehmen aufgelöst. Bei einer Privatperson erfolgt in diesem Fall die Restschuldbefreiung.
Bei einer Insolvenz eines Unternehmens spricht man auch von Regelinsolvenz und dem Regelinsolvenzverfahren. Für Privatpersonen gelten die Vorschriften für das Verbraucherinsolvenzverfahren oder das Nachlassinsolvenzverfahren.
Die Verfahren werden in der Insolvenzordnung (InsO) gesetzlich geregelt. In § 1, Satz 1, wird festgelegt, dass das pfändbare Vermögen des Schuldners dazu dient, die Forderungen seiner Gläubiger nach Möglichkeit zu erfüllen. Der Insolvenzverwalter arbeitet mit dem Schuldner und den Gläubigern gemeinsam daran, eine für alle Beteiligten vertretbare Aufteilung der Insolvenzmasse herbeizuführen.
Der Zweck des Verfahrens ist es, jedem einzelnen Gläubiger nach Möglichkeit mindestens einen Teil der Forderungen auszuzahlen. Dabei sollen die Gläubiger, wenn irgend möglich, gleich behandelt werden. Unbedingt soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger durch ihre Schnelligkeit die Insolvenzmasse aufzehren, während für andere kein Vermögen übrig bleibt.
Deshalb verbietet das Insolvenzrecht dem einzelnen Gläubiger eine eigenständige Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners. Ziel ist vielmehr die koordinierte Gesamtvollstreckung.
Perspektiven nach dem Verfahren
Auch in der Privatinsolvenz steht an erster Stelle die Befriedigung der Gläubiger. Darüber hinaus ist es hier auch Zweck des Verfahrens, einer natürlichen Person, die insolvent wurde, einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen. Deshalb kann anschließend eine Restschuldbefreiung folgen, was bedeutet, dass der Schuldner von noch vorhandenen Verbindlichkeiten befreit wird.
Auch bei Unternehmen ist es gewollt, dass nach der Insolvenz eine erneute Aufnahme der Geschäftstätigkeit möglich bleiben soll. Allerdings bleibt abzuwägen, ob das in jedem Einzelfall als eine realistische Möglichkeit angesehen werden kann.
Denn es ist unbedingt zu verhindern, das durch eine finanzielle Instabilität – ausgelöst durch die folgenden Aktivitäten des sanierten Unternehmens – auch andere Marktteilnehmer einer Gefährdung ausgesetzt werden.
Die Rechte der Arbeitnehmer
Der Gesetzgeber war bei der Formulierung der Vorschriften darauf bedacht, die Arbeitnehmer vor den Folgen der Insolvenz ihres Arbeitgebers zu schützen. Kommt es zu Lohnausfällen, haben die Betroffenen einen gesetzlichen Anspruch auf Insolvenzgeld. Ausgeglichen werden auf diese Weise ausbleibende Lohnzahlungen für maximal drei Monate bis zur Verfahrenseröffnung. Auch wenn der Antrag auf eine Eröffnung des Verfahrens – wegen nicht ausreichender Insolvenzmasse nach $ 26 InsO – abgewiesen wird, gilt dieser Anspruch. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Auffanggesellschaft zu gründen. So kann versucht werden, die Insolvenz noch abzuwenden oder während des Verfahrens den Geschäftsbetrieb fortzuführen.
Unterschiedliche Verfahren laut InsO
Diverse Verfahren werden im Insolvenzrecht genannt. In § 11 werden natürliche Personen von juristischen Personen (Aktiengesellschaften oder Vereine) unterschieden. Außerdem kennt die Insolvenzordnung Gesellschaften ohne eine Rechtspersönlichkeit, etwa die offene Handelsgesellschaft.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren gilt nach § 304, Abs. 2 für natürliche Personen, die nicht aktuell selbständig sind und es nie waren. Außerdem sollen weniger als 20 Gläubiger vorhanden sein und keine Verbindlichkeiten aus Lohnforderungen bestehen. Das Regelinsolvenzverfahren gilt für Freiberufler und Selbständige.
Soll die Sanierung eines Unternehmens im Vordergrund stehen, wird ein Insolvenzplanverfahren eingeleitet. In die gleiche Richtung gehen das Schutzschirmverfahren oder die Eigenverwaltung.
Der Schweizer Kredit trotz Privatinsolvenz im Detail
Der Schweizer Kredit ist eine Kreditform, welche oftmals von Personen mit einer negativen Schufa-Auskunft und somit schlechter Bonität bzw. Kreditwürdigkeit in Anspruch genommen wird.
Es handelt sich hierbei um einen Kredit, der in der Regel, aber nicht zwingend, von einer in der Schweiz ansässigen Bank an eine natürliche in Deutschland ansässige Person vergeben wird. Neben der Schweiz vergeben beziehungsweise bieten auch andere Länder wie zum Beispiel Liechtenstein, Österreich und England diese Kreditform an.
Bei dem Kredit wird weder die Schufa-Auskunft aus Deutschland berücksichtigt noch wird der Schweizer Kredit in der Schufa-Auskunft gelistet werden. Hier liegt der große Vorteil für deutsche Staatsbürger die sich in der Privatinsolvenz befinden oder diese hinter sich haben.
Sie benötigen lediglich ein ausreichendes Gehalt von mindestens 1.300 Euro welches die Bank im Falle einer nicht Bezahlung des Kredits pfänden kann, um Ihr Geld zurück zu bekommen. Der Schweizer Kredit hat eine maximale Kredithöhe von 7.500 Euro und eine maximale Laufzeit von 40 Monaten.
Der Kredit ohne Schufa ist in der Regel mit deutlich höheren Zinsen verbunden, als ein Kredit von einem Kreditinstitut aus Deutschland. Dies ist angesichts der lockereren Vergaberichtlinien jedoch in Kauf zu nehmen, da er auch Personen welche durch die Privatinsolvenz gebrandmarkt wurden, die Möglichkeit bietet, einen Kredit aufzunehmen, wenn auch nur einen kleinen. Aber oftmals reicht ja auch eine kleine Kreditsumme aus, um wieder auf die Beine zu kommen.
Ein Schweizer Kredit reicht zum Beispiel aus, um ein günstiges gebrauchtes Auto zu kaufen und so wieder eine Arbeit aufnehmen zu können. Sie können dann wieder einen Neuanfang starten.
Auswirkung einer Kreditaufnahme bei Privatinsolvenz
Von einer Privatinsolvenz sind nur die Kredite und Schulden umfasst, die vor einer weiteren Kreditaufnahme vorhanden waren. Ein neu aufgenommenes Darlehen führt deshalb grundsätzlich nicht gleich zu einer Versagung der Restschuldbefreiung. Die Privatinsolvenz ist von daher vorerst nicht gefährdet.
Neue Schulden nach Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens unterliegen nicht der Befreiung. Der Kreditnehmer bzw. Schuldner muss für diese einstehen und ein neues Verfahren ist erst nach 10 Jahren möglich.
Kredit aufnehmen in der Wohlverhaltensphase
Wenn das Amtsgericht eine private Insolvenz bestätigt, befindet sich der Verbraucher in der sogenannten Wohlverhaltensphase, an die strenge Auflagen geknüpft sind. Unter gewissen Voraussetzungen kann es möglich sein einen Kredit in der Wohlverhaltensphase aufzunehmen.
Mit negativer Schufa und schlechter Bonität kommen deutsche Banken für den Kredit nicht in Frage. Nur wenn ein solventer Bürge zur Seite steht wird ein Darlehen genehmigt. Der Bürge braucht ein sicheres Einkommen, eine gute Bonität und ein pfändbares Einkommen. Besser ist es meist, Freunde und Verwandte um Geld zu bitten, sofern Sie es irgendwann auch zurückzahlen können.
Der Kredit in der Wohlverhaltensphase hat – wie weiter oben beschrieben – keine juristischen Auswirkungen, da er nicht in die Insolvenzmasse fällt. Sollte es aber bei der Rückzahlung des Kredites zu Unregelmäßigkeiten kommen, kann die ganze Insolvenz gefährdet sein und die Restschuldbefreiung verfallen.
Im schlimmsten Falle ahnden die Richter die Kreditaufnahme als Straftat nach § 263 StGB, da hier ein Eingehungsbetrug vorliegen kann, wenn von Anfang an feststeht, dass man den Kredit nicht ordnungsgemäß bedienen kann.
Privatkredit trotz Privatinsolvenz
Es gibt Gründe, die eine Kreditaufnahme dennoch bei laufender Privatinsolvenz notwendig machen. Ist man auf ein Fahrzeug angewiesen, um etwa den Arbeitsplatz zu erreichen, kann die Finanzierung durch einen kleinen Kredit sinnvoll sein.
Man sollte sich vor der Suche nach einem Geldgeber unbedingt die Ausnahmeerlaubnis von seinem Insolvenzverwalter für eine Kreditaufnahme einholen.
Wir schlagen vor, einen zweiten Mitantragsteller für den Kredit zu suchen. Dieser kann dann ohne Probleme das Darlehen als Privatkredit oder normalen Kredit beantragen. Die Rückzahlung regeln Sie dann bequem untereinander.
Unser Fazit zum Kredit trotz Privatinsolvenz
Generell raten wir davon ab, bei Privatinsolvenz einen Kreditantrag zu stellen, da fast alle Kreditvermittler diesen dann ablehnen. Eine Privatinsolvenz gehört zu den sogenannten harten Negativ-Merkmalen. Liegen diese vor, gibt es in der Regel kein Darlehen.
Eine Genehmigung des Darlehens gibt es grundsätzlich nur bei ausreichend hohem Einkommen. Außerdem besteht die Gefahr, dass es nicht zu einer Befreiung der Restschuld kommt. Das eigentliche Ziel der Privatinsolvenz wird damit leider verfehlt.
Tipp: Mit einem Bürgen oder zweiten Mitantragsteller, der die Voraussetzungen für einen regulären Kredit erfüllt, könnte eine Kreditaufnahme gelingen. Fragen Sie einfach nach.