Der Schweizer Kredit ist inzwischen für viele Verbraucher aus Deutschland zu einem Symbol der finanziellen Freiheit geworden. Ermöglicht dieser doch unter gewissen Umständen, dass auch bei einer negativen Schufa ein Kredit aufgenommen werden kann. Doch diese Freiheit kann nicht bedingungslos strapaziert werden. Es gibt Schweizer Kredit Voraussetzungen, die zwingend vorgegeben und die auch nicht verhandelbar sind.
Seriöse Anbieter werden einen Schweizer Kredit niemals pauschal bewerben. Sie werden immer betonen, dass diese Art der Kreditvergabe nur unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden kann. Daher ist es wichtig, dass der Kreditnehmer genau weiß, welche Voraussetzungen für einen Schweizer Kredit erfüllt werden müssen.
Schweizer Kredit Voraussetzungen im Detail
Auch wenn ein Schweizer Kredit selbst dann vergeben werden kann, wenn die Bonität des Kreditnehmers nicht ganz so optimal ist, bedeutet dies jedoch nicht automatisch, dass ein Schweizer Kredit unter allen nur erdenklichen Umständen vergeben wird. Ganz im Gegenteil. Die Geldgeber schauen schon sehr genau, wie hoch das Ausfallrisiko rund um die Kreditvergabe ist. Deswegen wird der Schweizer Kredit als seriös eingestuft.
Kein Kreditvermittler und kein Bankhaus möchte letztendlich auf die Rückzahlung des Geldes aus dem Kredit verzichten. Daher werden auch Schweizer Kredite nur dann vergeben, wenn eine sicherere Rückzahlung durch den Kreditnehmer gegeben ist. Und um diese sichere Rückzahlung garantieren zu können, wird vor der Vergabe des Kredites genau geschaut, welche Voraussetzungen der Kreditnehmer für die Kreditaufnahme vorweisen kann.
Da es sich bei einem Schweizer Kredit um ein Darlehen handelt, welches auch bei negativen Merkmalen in der Schufa aufgenommen werden kann, gilt es natürlich, zuerst einmal diese negativen Merkmale in der Schufa genauer zu analysieren.
Wann ist ein Schweizer Kredit trotz negativer Schufa möglich?
Ein negativer Eintrag in der Schufa ist schnell passiert. Ob es nun eine Verzögerung bei der Rückzahlung einer Rechnung ist, eine offene Handyrechnung, die eventuell sogar als strittig gilt, ein nicht bezahlter Versicherungsbeitrag oder eine Kreditrate, die in Verzug ist. Die Gläubiger sind relativ schnell, wenn es darum geht, solche Dinge als negativen Eintrag in der Schufa der Betroffenen hinterlegen zu lassen.
Für die Vergabe von einem Schweizer Kredit bedeutet das, dass die Geldgeber genau schauen, welche negativen Einträge in der Schufa oder auch in anderen Auskunftsdateien zu finden sind. Eine verspätet gezahlte Rechnung oder eine offene Handyrechnung sorgen jedoch nicht zwangsläufig dafür, dass ein Schweizer Kredit abgelehnt wird.
Vielmehr ist es so, dass bei solch weichen negativen Kriterien durchaus ein Auge zugedrückt werden kann und ein Schweizer Kredit vergeben wird, soweit alle anderen Voraussetzungen für die Kreditvergabe erfüllt werden können.
Lassen sich in der Schufa jedoch Einträge finden, die auf Kreditkündigungen, auf Kontokündigungen oder auf mehrere negative Einträge hinweisen, bei denen Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt wurden, wird es schwierig, einen Schweizer Kredit aufzunehmen. Denn dann ist das Ausfallrisiko für den Geldgeber deutlich erhöht. Und dieses Risiko wird nur ungern eingegangen.
Je höher nämlich das Ausfallrisiko ist, umso schwieriger wird es für den Geldgeber, sein komplettes Geld aus dem Kredit zurückzufordern. Besonders dann, wenn es Zahlungsausfälle gibt und das Geld per Gericht eingeklagt werden muss. Gibt es mehrere Gläubiger, weil auch andere Zahlungsverpflichtungen nicht eingehalten wurden, werden die Gläubiger stets der Reihe nach bedient. Wurde der Kredit zuletzt aufgenommen, bekommt der Geldgeber dieses Kredites auch als Letzter sein Geld zurück.
Wann ist kein Kredit aus der Schweiz möglich?
Aussichtslos ist ein Schweizer Kredit immer dann, wenn sich die negativen Einträge in der Schufa oder in anderen Auskunftsdateien auf eidesstattliche Versicherungen, Insolvenzen oder gar Haftbefehle konzentrieren. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei solchen Einträgen in der Schufa kein Kredit vergeben werden darf. Schuldner, die solche Einträge in der Schufa haben, dürfen sich kein Geld leihen, da zuerst einmal die Gläubiger bedient werden müssen, die durch die Insolvenz oder die eidesstattliche Versicherung noch auf ihr Geld warten.
Und dieses Bedienen der Gläubiger darf nicht mit Hilfe eines weiteren Kredites geschehen. Im Falle eines Haftbefehls darf kein Kredit vergeben werden, damit eine Fluchtgefahr nicht unterstützt wird, indem beispielsweise Geld für eine Flucht durch den Kredit bereitgestellt wird.
Das Einkommen als Grundvoraussetzung für einen Schweizer Kredit
Ein Schweizer Kredit muss gut abgesichert werden können. Da dies durch die Schufa nicht möglich ist, muss das Einkommen für einen solchen Kredit besonders gut sein.
So muss das Einkommen regelmäßig, also monatlich bezogen werden. Es muss ein festes Einkommen sein, welches nicht monatlich schwankt und welches aus einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung stammt. Sollten Prämien oder sonstige Zulagen bezogen werden, die vielleicht durch Montagearbeiten oder Abstellungen vom Arbeitgeber als Aufschlag gezahlt werden, wird für die Bewertung des Einkommens für den Kredit stets nur das feste Einkommen herangezogen. Zulagen, Prämien und sonstige Zahlungen werden für die Berechnung des Kredites nicht berücksichtigt.
Das Einkommen muss bei der Antragstellung durch aktuelle Gehaltsbescheinigungen nachgewiesen werden. In der Regel ist es so, dass dieses Einkommen aus einer unbefristeten Einstellung stammen muss. Es muss deutlich über dem Pfändungsfreibetrag liegen und sollte seit mindestens einem halben Jahr bezogen werden.
Unser Hinweis: Es gibt sicherlich auch einige Kreditvermittler, die ein geringeres Einkommen akzeptieren. Allerdings kommt es dann immer darauf an, wie hoch die Kreditsumme ist und wie der Kredit bezüglich seiner Rückzahlung abgesichert werden kann.
Welche Sicherheiten werden zusätzlich akzeptiert?
Je nach Kreditsumme und Einkommen, verlangen einige Kreditgeber von ihren Kreditnehmern eine zusätzliche Sicherheit. Als Sicherheit kommen z. B. Kapitallebensversicherungen oder auch eine Bürgschaft infrage. Solche Sicherheiten sollten vom Kreditnehmer nur dann angeboten werden, wenn der Geldgeber dies verlangt, um eine Kreditvergabe sicherstellen zu können. Ansonsten ist es nicht ratsam, solche schwerwiegenden Sicherheiten anzubieten. Denn sie würden keinen Sinn machen, auch wenn Sie zu den Schweizer Kredit Voraussetzungen im weitesten Sinne gehören.
Materielle Sicherheiten wie Antiquitäten, Autos oder auch Immobilien werden von den Kreditvermittlungen nur bedingt angefragt. Hier müsste erst der aktuelle Zeitwert festgestellt werden, um deren Wertigkeit einordnen zu können. Daher konzentrieren sich die Vermittler bei den Sicherheiten lieber auf Versicherungen oder auf einen Bürgen, da deren Wert recht schnell eingeschätzt werden kann.
Sonstige Voraussetzungen für einen Schweizer Kredit
Zu den bereits genannten Voraussetzungen für die Kreditaufnahme kommen folgende allgemeine Voraussetzungen hinzu:
- Ein Mindestalter beim Kreditnehmer von 18 Jahren
- Ein fester Wohnsitz in Deutschland
- Ein deutsches Bankkonto
Nur wenn diese zusätzlichen Voraussetzungen gegeben sind, wird sich ein Geldgeber finden lassen, der einem Darlehen zustimmt. Sollte die Aufnahme eines Schweizer Kredites nicht gelingen, empfiehlt es sich auch nicht, noch nach anderen Alternativen der Kreditaufnahme zu suchen.
Diese sind in der Regel nicht seriös und sorgen nicht dafür, dass eine finanzielle Sicherheit entsteht. Vielmehr ist eine Ablehnung bei einem Schweizer Kredit ein deutliches Zeichen dafür, dass aktuell eine Kreditaufnahme nicht zu empfehlen ist. Denn wenn schon ein Schweizer Kredit nicht funktioniert, dann werden auch andere Kreditmodelle nicht funktionieren. Von einer Kreditaufnahme ist dann auf jeden Fall abzuraten.